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Möchten Sie sich in Ihrer aargauischen Wohngemeinde einbürgern lassen? Benötigen Sie Informationen genereller Art zum Einwohner- oder Ortsbürgerrecht? Auf der Informationsseite der kantonalen Verwaltung finden Sie alles Wissenswerte rund um das Bürgerrecht. Zudem steht Ihnen Ihre Wohngemeinde für persönliche Auskünfte sehr gerne zur Verfügung.

Der Übungstest steht auch nicht registrierten Benutzern zur Verfügung. Zugang zum Einbürgerungstest erhalten nur registrierte Benutzer. Die Gemeindekanzleien sind gebeten, neue Mitarbeiter umgehend dem Webmaster zu melden für die Registrierung.

Die aktuelle Verordnung über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüV) regelt die einheitliche Verwendung von Einbürgerungstests im Kanton Aargau.

Falls ein Problem auftreten sollte, wenden Sie sich bitte an den Webmaster.